Vergütungsstruktur

Informationen für Privatpatienten: 

Freiberufler in Deutschland haben in ihrer Preisgestaltung nicht völlige Freiheit, sondern sind durch gesetzliche und/oder berufsständische Gebührenordnungen verpflichtet, ihre Honorare innerhalb bestimmter Grenzen vorhersehbar, nachvollziehbar und transparent zu gestalten. 

Lediglich Logopäden, Stimm-, Sprech- und Sprachheiltherapeuten, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Podologen haben keinen solchen formalen Rahmen für ihre Preisgestaltung. Dennoch müssen sie gemäß dem Patientenrechtegesetz sicherstellen, dass die Preise für ihre Therapien nachvollziehbar und einsehbar sind.
In meiner Praxis orientiere ich mich nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Übersicht stellt eine Orientierung für die Ermittlung von Privatpreisen der Heilmitteltherapie dar. Grundlage für die Preisgestaltung sind die Preise der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die mit einem Faktor von 1,4, 1,8 und 2,4 multipliziert werden.
In meiner Praxis wende ich den 1,4-1,6 fachen Satz an.
Nähere Informationen zu den aktuellen Preisen der GKV können Sie hier nachlesen


Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse inwieweit diese die Kosten der Therapie übernimmt. 

Gerne sprechen Sie mich darauf an, wie eine volle Erstattung gewährleistet werden kann. 

Weitere Hilfestellung erhalten sie unter www.privatpreise.de